Spurenproben III - Kosten für eine DNA-Analyse / Vaterschaftstest
- Haare mit Wurzeln oder Zähne
Wir werden auch oft gefragt, ob man mit abgeschnittenen Haaren einen Vaterschaftstest machen kann. Leider klappt das nicht, denn man benötigt die Haarwurzel für die Bestimmung eines DNA-Profils. Sollen Haare untersucht werden, senden Sie am besten ausgerissene Haare ein. Haare, die man auf einer Bürste findet, sind nicht besonders gut geeignet, weil es sich meistens um Haare aus der telogenen Wachstumsphase handelt. Solche Haare enthalten zu wenig Kern-DNA. Etwa alle 3-7 Jahre fällt ein Haar auf natürliche Weise aus. Das Haar wird dabei über die Zeit dünner, die Wurzel wird kleiner und es fällt plötzlich aus, um einem neuen, wieder dickerem Haar, Platz zu machen. Solche telogenen Haare findet man dann auf einer Bürste. Die Chance mit solchen Haaren ein DNA-Profil bestimmen zu können, welches dann ausreichend für den Abstammungstest ist, liegt unter 50 %. Nur ausgerissene Haare haben eine bessere Erfolgsquote in der DNA-Analyse. Beim Ausreissen eines Haares enthält die Wurzel selbst mehr Kern-DNA, als ein ausgefallenes Haar, gleichzeitig aber haften an der Wurzel meißtens auch Zellen der Kopfhaut an. Diese Zellen enthalten viel Kern-DNA. Genau diese Kern-DNA wird nämlich für einen Standard DNA-Vaterschaftstest benötigt.
Allerdings enthalten Haare auch die sogenannte mtDNA (mitochondriale DNA). Diese DNA kann zwar nicht für einen Vaterschaftstest benutzt werden, jedoch aber zur Untersuchung der mütterlichen Linie. So enthalten z.B. die Urgroßmutter, die Großmutter, deren Tochter, also die Mutter und die Enkelin (also die Tochter der Mutter) dieselbe mtDNA. Diese Reihe kann natürlich beliebig in der Vergangenheit fortgesetzt werden. Söhne enthalten zwar auch die mtDNA der Mutter, jedoch gibt nur die Mutter die Information der mtDNA an ihre Nachkommen weiter. Der Vater kann seine mtDNA nicht an die Nachkommen weitergeben.
Bei Fragen zum Thema der mtDNA wenden Sie sich bitte an Dr. Michael Jung, Tel: 0641 2099102. Achten Sie bitte insbesondere darauf, daß eine Spurenprobe in keinem Fall für eine DNA-Analyse benutzt werden kann, ohne das die betroffene, lebende Person der Analyse schriftlich zugestimmt hat. Spurenproben können nur in besonderen Fällen untersucht werden, z.B. wenn die zu testende Person (Vater, Kind etc.) verstorben ist. Aber auch wenn eine Testperson eine Knochenmarktransplantation bekommen hat, kann es notwendig werden Haare, ausgefallene Zähne oder ähnliches zu untersuchen, die sicher Aufschluß über das ursprüngliche DNA-Profil der Testperson geben können. Denn Knochenmarktransplantierte Testpersonen zeigen oft ein DNA-Mischprofil aus Zellen des Patienten und des Knochenmarkspenders. Die Ausführung eines Vaterschaftstests ist in diesem Fall aufwendinger.
Je Spurenprobe III beträgt der Aufpreis 399 Euro.
Mehr Erkärfilme zu unserem DNA-Vaterschaftstestlabor finden Sie unter diesem link.
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