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Kann der Vaterschaftstest auch vor Gericht oder einer Behörde verwendet werden?

Für eine gerichtliche oder behördliche Verwendung muss eine lückenlose Beweiskette von der Probenentnahme bis zum Eintreffen der Proben in unser Labor schriftlich nachgewiesen werden. Dazu muss die Identität der Testpersonen durch einen Zeugen (z.B. Hausarzt, Rechtsanwalt, Hebamme, Krankenschwester, Pfarrer, Bekannte oder Freunde von beiden Eltern etc.), dokumentiert worden sein.

Gerne stellen wir Ihnen ein Formular zur Niederschrift über Probenentnahme und Identifikationsnachweis zur Verfügung. Bitte fordern Sie das Formular telefonisch (0641 2099102) an oder laden Sie es einfach unter www.dna-planet.de/identformular auf Ihren Computer. Dieses Formular ist durch den Zeugen und den Auftraggeber zu unterschreiben. Der Zeuge versendet dann die Proben an unser Labor. Sie können auch einen Termin zur Probenentnahme und Identitätsnachweis in unserem Labor vereinbaren. Bei der Probenentnahme in unserem Labor und der Bezeugung der Identität der Probenspender (bitte Personalausweise mitbringen) in unserem Labor fallen keine Zusatzkosten an.

Für die Probenentnahme bei Ihrem Hausarzt ist ein Privathonorar im Bereich von 20 - 30 Euro an den Arzt zu entrichten. Die Kosten werden nicht von der Krankenversicherung getragen. Wir empfehlen dieses Verfahren, falls das Testergebnis einer Behörde vorgelegt werden soll.

Hin und wieder hören wir auch von unseren Kunden das ein Arzt oder auch das Gesundheitsamt nicht bereit ist die Zeugenfunktion für Probenentnahme bei einem Vaterschaftstest zu übernehmen. Wählen Sie doch einfach einen Bekannten oder Freund der Familie, Ihre Hebamme, einen Pfarrer oder eine Person des Personals einer sozialen Einrichtung - auch auf diesem Wege können Sie einen Zeugen für die Probenentnahme finden.

Es gibt keine gesetzliche Regelung nach der nur eine bestimmte Person als Zeuge auftreten kann, es muss also auch nicht unbedingt ein Arzt sein, denn der Vaterschaftstest kann einfach mit einem Abstrich der Mundschleimhaut durchgeführt werden - dabei gibt es keine gesundheitliche Risiken, wie z.B. bei einer Blutentnahme. Dies scheint auch der Grund zu sein, warum einige Ärzte oder Gesundheitsämter die Probenentnahme für einen Vaterschaftest verweigern, die Abnahme des Mundschleimhautabstrichs ist eben keine ärztliche Leistung.

 


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