Welche Auswirkungen hat es, wenn die Mutter nicht am Test teilgenommen hat?
99 von 100 Vaterschaftstests lassen sich rein wissenschaftlich ohne eine Probe der Mutter auflösen. Bei nur einer von 100 Familien empfehlen wir aber auch eine Probe der Mutter in die Untersuchung einzubeziehen, um die Sicherheit des Ergebnisses zu erhöhen, bzw. um das Analyseergebnis auf Plausibilität zu prüfen. Basierend auf unserer nun 10 jährigen Erfahrung haben wir ein komplexes Auswertesystem entwickelt, um auch schwierige Fälle mit absoluter Sicherheit zu befunden.
In einem solchen Fall kann die Mutter nachträglich in die Abstammungsuntersuchung einbezogen werden, entsprechend unserer Preisliste fallen dafür Zusatzkosten an. Aus Erfahrung wissen, wir dass Mütter in der Regel erstaunt reagieren, wenn wir ihr empfehlen auch ihre Probe im Vaterschaftstest untersuchen zu lassen. Diese Empfehlung gründet sich darauf, dass die Vaterschaftsanalyse 100-1000 mal genauer ist, als die Analyse ohne eine Probe der Mutter - damit steigt die Sicherheit des Testergebnisses an und man erhält für die Bestätigung der Vaterschaft in der Regel 1-3 Neuner mehr hinter dem Komma, also statt 99,99 % Vaterschaftswahrscheinlichkeit (Test ohne Probe der Mutter) 99,99 99 % oder 99,99 999 %. Entsprechend der Anwendung der Wahrscheinlichkeitsmethode nach Bayes bleibt für die Bestätigung der Vaterschaft IMMER ein Restunsicherheit für das berechnete Ergebnis bestehen. Nur der Ausschluß einer Vaterschaft ist zu 100 % sicher.
Dr. Michael Jung steht Ihnen mit kompetenter Beratung bei Fragen zu DNA-Verwandtschaftsanalysen zur Verfügung: Tel: 0551 50072990
Denken Sie daran, egal ob die Mutter am Test teilnimmt oder nicht, die schrftliche Einwilligung der Mutter in den Test müssen Sie auf jeden Fall vorlegen, genauso wie diejenige des möglichen Vaters oder einer erwachsenen Testperson. Verweigert eine der zu testenden Personen die Einwilligung können Sie § 1598a BGB für sich in Anspruch nehmen und einen entsprechenden, Antrag auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung stellen. Danach kann der Vater, die Mutter oder das Kind zur Klärung der genetischen Abstammung die Einwilligung verlangen. Verweigert eine Person die Einwilligung, kann ein Gericht eine nicht erteilte Einwilligung ersetzen und das Gericht kann die Duldung der Probenentnahme anordnen.
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