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Seit 01.04.2008 gilt eine neue Regel zur Klärung der Vaterschaft

Mit diesem Datum wird auch vom Gesetzgeber akzeptiert, dass es eine wissenschaftliche Methode gibt, mit der man zweifelsfrei feststellen kann, ob eine genetische Verwandtschaft besteht oder nicht. Der mögliche Vater, das Kind oder die Mutter können einen Vaterschaftstest in Auftrag geben.

Das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ ist am 1. April 2008 in Kraft getreten und die Parteien können einen Vaterschaftstest privat in Auftrag gegeben. Immer mehr Jugendämter nutzen diese neue Regelung und bitten die Parteien im Fall einer unsicheren Vaterschaft einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Die Probenentnahme (Mundschleimhautabstrich) sollte dann von einem Zeugen begleitet werden.

Gerne stellen wir Ihnen ein Formular zur Niederschrift über Probenentnahme und Identifikationsnachweis für den Abstammungstest zur Verfügung. Dieses Formular sollte immer ausgefüllt werden, wenn der Vaterschaftstest auch vor einer Behörde dem Familiengericht oder einem anderen Gericht vorgelegt werden sollte. Mit einer solchen Niederschrift, die von einem Zeugen angefertigt wurde, kann man nachweisen, dass die Proben auch tatsächlich von den angegebenen Personen stammen! Somit kann auf diesem Wege eine lückenlose Beweiskette der Herkunft der Proben erhalten werden.

Bitte fordern Sie das Formular telefonisch (0641 2099102) bei uns an oder laden Sie es einfach unter www.dna-planet.de/identformular auf Ihren Computer. Dieses Formular ist durch den Zeugen und den Auftraggeber zu unterschreiben. Der Zeuge versendet dann die Proben an unser Labor. In den meisten Fällen ist dies der Hausarzt. Sie können auch einen Termin zur Probenentnahme und Identitätsnachweis in unserem Labor vereinbaren.

Zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation der Identität müssen die Testpersonen und/oder die Sorgeberechtigten (minderjähriges Kind) in die DNA-Analyse schrftlich einwilligen. Ausnahmen dazu sind nicht möglich. Kann eine der zu testenden Personen nicht in die Untersuchung einwilligen, kann dies der bestellte Pfleger und/oder ein Gericht diese Einwilligung stellvertretend erteilen. In einem solchen Fall erfolgt die Prüfung der Einwilligungsprozedur z.B. durch unseren Rechtsanwalt. Immer dann wenn, bei der Einwilligung rechtliche Fragen auftreten, muss ein Rechtsanwalt oder ein Gericht zu Rate gezogen werden.

 


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