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Wer kann den Vaterschaftstest durchführen lassen ?

Jede Privatperson kann einen DNA-Test durchführen lassen und ein Abstammungs-gutachten anfordern. In den meisten Fällen handelt es sich um die Vaterschaftsbestimmung oder Erbschaftsangelegenheiten, wenn die erforderlichen, schriftlichen Einwilligungserklärungen vorliegen (Einwilligungsformular wird Ihnen von uns zur Verfügung gestellt).

Gerichte können die Feststellung einer Vaterschaft beauftragen. Soll das Gutachten vor Gericht verwendet werden, muss die Identität aller beteiligten Personen bei der Probennahme von einem unabhängigen Zeugen bestätigt und in einer Niederschrift festgehalten werden. Zudem müssen Mundschleimhaut- oder Blutproben des vermeintlichen Vaters, der Mutter und des Kindes vorliegen.

Jugendämter und soziale Einrichtungen benötigen häufig Abstammungsgutachten für ihre Arbeit mit den Familien und für Vormundschaften. Auftraggeber ist jeweils die betroffene Familie.

Wichtig: Bei der Probenentnahme für den DNA-Test ist es wichtig, dass alle betroffenen Personen einwilligen. Bei Unklarheiten wie der Nachweis der entsprechenden Einwilligungen erbracht werden kann, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren, der die entsprechenden Einwilligungen anfordert und danach uns als Labor zur Verfügung stellt. Die Mitarbeiter von bj-diagnostik GmbH führen Ihren Vaterschaftstest aus. bj-diagnostik GmbH kann aber nicht am Prozeß der "Beibringung" der Einwilligungserklärungen eingebunden werden. Gerne empfehlen wir Ihnen einen in Familienrechtsangelegenheiten sehr erfahren Rechtsanwalt, der Sie in der rechtlich korrekten Abwicklung begleitet.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

 

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