
Jedes Familienmitglied hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vaterschaftstest, der gerichtlich erzwungen werden kann (April 2008)
Seit dem 01.04.2008 gilt eine neue Regelung zur Klärung der Vaterschaft
Das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ ist am 1. April 2008 in Kraft getreten und regelt, dass der rechtliche Vater, das Kind oder die Mutter einen Vaterschaftstest privat in Auftrag geben können. Immer mehr Jugendämter nutzen diese neue Regelung und bitten die Parteien, im Fall einer unsicheren Vaterschaft einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Die Probenentnahme (Mundschleimhautabstrich) sollte dann von einem Zeugen begleitet werden.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
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