
Der Zeuge versendet die Proben an unser Labor
Wir wollen nochmals darauf hinweisen, dass nur der Zeuge die Proben eines Vaterschaftstests, die unter seiner Aufsicht entnommen wurden, an das Labor versenden darf. Die Probenentnahme muss unter Anwesenheit und Aufsicht des Zeugen erfolgen. Zusammen mit dem Foto, welches bei der Probenentnahme von den Testpersonen gemacht wurde, versendet der Zeuge ans Labor:
Das oben genannte Formular muss zusammen mit den Proben in unserem Labor eingehen, es kann nicht nachgereicht werden. Gehen die Testteilnehmer an verschiedenen Tagen oder Orten, z.B. zur Entnahme der Mundschleimhautabstrichproben zu ihrem Arzt, dann benötigen wir für jede Probenentnahme eine entsprechende Niederschrift. In der Regel versenden dann die verschiedenen Zeugen die jeweiligen Proben an das Labor.
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