Wie kann man verhindern, dass beim Vaterschaftstest jemand schummelt und nicht seine eigene Probe abgibt ?
Immer dann, wenn man ganz sicher sein möchte, dass auch tatsächlich die Proben der zu testenden Personen untersucht werden, sollte man bei der Probenentnahme einen Zeugen hinzuziehen, der ein schriftliches Protokoll der Probenentnahme anfertigt. Dieser Zeuge versendet dann auch die Proben an unser Labor. Durch diesen Weg hat dann keine der Testpersonen die Möglichkeit nachträglich Proben auszutauschen oder zu manipulieren. Jugendämter oder andere Behörden akzeptieren in der Regel nur ein Testergebnis, wenn die Proben unter Aufsicht eines Zeugen entnommen wurden, wenn also eine lückenlose Beweiskette von der Probenentnahme zum Labor vorhanden ist. Im Rahmen eines privaten Tests ist eine Bestätigung der Identität der Testpersonen durch einen Zeugen nicht zwingend vorgeschrieben. Bitte entscheiden Sie selbst, welchen Weg Sie wählen oder lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Dr. Jung beraten.
Für die Probenentnahme bei Ihrem Hausarzt ist ein Privathonorar im Bereich von 20 - 30 Euro zu entrichten. Die Kosten werden nicht von der Krankenversicherung getragen. Wir empfehlen dieses Verfahren, falls das Testergebnis einer Behörde vorgelegt werden soll.
Es gibt keine gesetzliche Regelung nach der nur eine bestimmte Person als Zeuge auftreten kann, es muss also auch nicht unbedingt ein Arzt sein, denn der Vaterschaftstest kann einfach mit einem Abstrich der Mundschleimhaut durchgeführt werden - dabei gibt es keine gesundheitliche Risiken, wie z.B. bei einer Blutentnahme. Insbesondere bei kleinen Kindern sollte man zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken immer auf die Blutentnahme verzichten und einen Mundschleimhautabstrich nehmen - auch dies kann gefahrlos in unserer Sprechstunde in Giessen erfolgen.
Hin und wieder hören wir auch von unseren Kunden das ein Arzt oder auch das Gesundheitsamt nicht bereit ist die Zeugenfunktion für Probenentnahme bei einem Vaterschaftstest zu übernehmen. Wählen Sie doch einfach einen Bekannten oder Freund der Familie, Ihre Hebamme, einen Pfarrer oder eine Person des Personals einer sozialen Einrichtung - auch auf diesem Wege können Sie einen Zeugen für die Probenentnahme finden. Beachten Sie immer das die schriftlichen Einwilligungen der Testpersonen und/oder Sorgeberechtigten vorhanden sind. Ohne volständige Einwilligung ist der Abstammungstest nicht zulässig.
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